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Wenn Menschen online ihre Grenzen vergessen

«Walk for Sepsis Prevention», Reise-Etappe 10 / Teil 2



Hallo, Du wunderbares DU


… und ja, noch einmal … schliesse deine Augen und stell dir nochmal vor, nur kurz, für ein paar Augenblicke … wenn sich deine Barrieren auflösen würden. Was wäre dann alles möglich?





Früher Leserbrief, heute Kommentarspalte


Früher musste man einen Leserbrief schreiben, wenn man sich über eine Sendung ärgerte. Dazu gehörten ein Blatt Papier, ein Füllfederhalter samt einer Handschrift, die leserlich war – oder eine Schreibmaschine. Ein Couvert, die Postadresse, eine Briefmarke und der Weg zum nächsten Briefkasten oder zur Post. Auch wenn es kein Liebesbrief war, man musste sich echt bemühen. Doch heute …?


Die ganz Mutigen riefen an. Und dann kam die E-Mail-Flutwelle. Heute genügt ein Klick, und unter einem öffentlichen Beitrag landet eine Welle aus Belehrungen, Beschimpfungen, Drohungen oder völlig übergriffigen Nachrichten.


Okay, einverstanden – das Netz macht nicht automatisch aus jedem Menschen einen schlechten Menschen. Aber es macht es erschreckend leicht, die Hemmschwelle zu verlieren. Distanz, Anonymität und die Aussicht auf Aufmerksamkeit verleiten manche dazu, Dinge zu schreiben, die sie einer Person im echten Leben kaum ins Gesicht sagen würden.


Ich kenne das noch aus meiner Zeit beim Fernsehen. Da kamen auch frühmorgens Anrufe mit absurden Forderungen – etwa, warum gerade kein Skispringen laufe. Humor konnte dann helfen: «Einen Moment bitte, ich schaue nach, ob wir vergessen haben, die Schanze ans Hochhaus zu stellen.» Doch nicht jeder Angriff ist lustig, und nicht alles muss man schlucken.

Humor darf entlasten. Er darf aber nicht dazu führen, dass wir Beschimpfungen, Drohungen und gezielte Demütigungen verharmlosen.

Kritik ist erlaubt. Übergriffe nicht.

Nicht jede unangenehme Meinung ist ein Shitstorm. Nicht jede Kritik ist Mobbing. Aber es gibt eine klare Grenze:

  • Kritik bezieht sich auf eine Aussage, ein Verhalten oder einen Inhalt.

  • Ein Angriff entwertet die Person.

  • Mobbing wiederholt und verstärkt Angriffe.

  • Drohungen sollen Angst machen.

  • Stalking versucht, Kontrolle über einen Menschen zu gewinnen.

  • Scam-Nachrichten wollen Vertrauen, Daten oder Geld abgreifen.



Wenn mehrere Personen jemanden wiederholt online blossstellen, beleidigen oder bedrohen, kann das Cybermobbing sein. Das Nationale Zentrum für Cybersicherheit empfiehlt bei Bedrohung oder Einschüchterung, die Polizei einzuschalten; in anderen Fällen können Blockieren und das Gespräch mit einer Vertrauensperson wichtige erste Schritte sein.

Was tun bei Hass, Belästigung oder Betrug?

Wenn ein Kommentar oder eine Nachricht übergriffig wird: nicht impulsiv zurückschreiben. Erst sichern, dann entscheiden.

  1. Beweise sichern: Screenshots mit Profilname, Datum, Uhrzeit und vollständigem Inhalt machen. Links, Chatverläufe, E-Mails, Bilder, Videos, Telefonnummern und Benutzernamen speichern.

  2. Zeugen einbeziehen: Wenn möglich, eine weitere Person bitten, den Beitrag oder die Nachricht ebenfalls zu dokumentieren.

  3. Melden und blockieren: Den Account auf der jeweiligen Plattform melden und blockieren.

  4. Nicht auf Scam eingehen: Nicht antworten, keine Links öffnen, keine Daten schicken und kein Geld überweisen.

  5. Polizei einschalten: Bei Drohungen, Erpressung, Stalking, Identitätsmissbrauch oder einem konkreten Schaden zur Polizei gehen. Bei akuter Gefahr gilt die Notrufnummer 117.

  6. Unterstützung holen: Nicht allein damit bleiben. Eine Vertrauensperson, die Opferhilfe oder eine Fachstelle kann helfen, die nächsten Schritte ruhig zu planen.


Die Kantonspolizei Zürich empfiehlt Betroffenen von Cyberdelikten, sich persönlich bei der örtlichen Polizeistelle oder beim Online-Polizeiposten zu melden; die Plattform cybercrimepolice.ch nimmt Hinweise zu Cyberphänomenen entgegen, aber keine Strafanzeigen. Für eine Anzeige ist die zuständige Polizeistelle der richtige Weg.


Gerade online können Spuren schnell verschwinden. Deshalb ist es wichtig, Korrespondenz und Beweismittel möglichst rasch zu sichern – etwa Screenshots von Posts, SMS, WhatsApp-Nachrichten und Profilen sowie Chatverläufe, E-Mails, Fotos oder Videos.

Mir ist das selbst passiert

Stalking, anonyme Anrufe, erfundene Vorwürfe oder übergriffige Nachrichten: Das kann jede und jeden treffen. Ich weiss das nicht nur aus Gesprächen oder aus dem Fernsehen – ich habe es selbst erlebt.


Als junge Frau wurde ich über längere Zeit Tag und Nacht anonym angerufen. Am anderen Ende: Atmen, dann auflegen. Damals musste man Uhrzeit, Dauer und Häufigkeit genau notieren und der Swisscom melden. Später wurde eine Nachbarin als Anruferin ermittelt.


Viele Jahre danach, ausgerechnet an meinem Geburtstag, schrieb mir eine unbekannte Frau: «Fick nicht meinen Mann.» Ich kannte sie nicht, das Profilfoto war nicht zuzuordnen – und die Nachricht war schlicht absurd. Wir haben zuerst gelacht. Ich reagierte mit einem frechen Spruch. Danach eskalierte es: Beleidigungen, weitere Nachrichten und eine Nummer, die bei einem Rückruf nicht existierte.


Ich ging zur Polizei. Dort wurde klar:

Die Nachricht stammte von der eifersüchtigen Frau eines Bekannten. Der wichtigste Hinweis des Polizisten ist mir geblieben:

  • Nicht einsteigen.

  • Nicht zurückbeleidigen.

  • Nicht mitspielen.

Denn sobald man sich auf dieses Spiel einlässt, kann die eigene Reaktion später gegen einen ausgelegt werden. Bei mir blieb es bei dieser einen Antwort. Danach reagierte ich nicht mehr – und das war richtig.


Was Du tun kannst

  • Nicht antworten: Keine Diskussion, keine Ironie, kein Gegenschlag – auch wenn es schwerfällt.

  • Alles dokumentieren: Screenshots, Nachrichten, Anrufe, Namen, Profile, Datum, Uhrzeit und mögliche Zeugen sichern.

  • Tagebuch führen: Notiere kurz: Was ist wann, wo und wie passiert?

  • Blockieren und melden: Profile auf der Plattform melden und blockieren; unbekannte oder auffällige Freundschaftsanfragen nicht annehmen.

  • Nicht alleine bleiben: Vertraute Menschen informieren. Bei wiederholten Kontaktversuchen oder Bedrohung die Polizei und bei Bedarf die Opferhilfe einschalten.

  • Bei akuter Gefahr: 117.


Stalking

Stalking kann Telefonanrufe, Nachrichten, Nachstellen auf der Strasse, Belästigung in sozialen Netzwerken, falsche Profile, unerwünschte Bestellungen, Drohungen oder Kontaktaufnahmen über das Umfeld umfassen.


Fachstellen raten: Kontakt einmalig und klar untersagen, danach konsequent abbrechen, Beweise sichern und das Umfeld informieren.


Bei Cybermobbing, Drohungen oder Einschüchterung empfiehlt das Bundesamt für Cybersicherheit, sich an die Polizei zu wenden. Hinweise auf neue Betrugsmaschen können bei cybercrimepolice.ch gemeldet werden; eine Strafanzeige muss jedoch bei der örtlichen Polizei oder – je nach Kanton – über Suisse ePolice eingereicht werden.


Die wichtigste Botschaft: Du bist nicht schuld, wenn jemand deine Grenzen nicht respektiert. Aber Du darfst deine Grenzen schützen – ruhig, klar und mit Unterstützung.

Und die «netten» Fremden mit Herzchen?

Dann gibt es noch jene Nachrichten, die harmlos beginnen: «Entschuldigen Sie bitte, dass ich in Ihre Privatsphäre eindringe …» Es folgen Sternchen, Herzchen und der Wunsch, sich «besser kennenzulernen». Wenn das Profil fremd wirkt, keine echten gemeinsamen Kontakte hat, schnell auf private Kanäle wechseln will oder nach Geld, Daten und Vertrauen fragt, gilt: nicht diskutieren.



Profil melden. Blockieren. Fertig.


Du schuldest fremden Menschen weder Antwort noch Höflichkeit, wenn sie Deine Grenze nicht respektieren.


Schlussgedanke

Ein öffentlicher Raum gehört allen Menschen. Das gilt für den Bahnhof, den Lift, den Behindertenparkplatz und die Kommentarspalte.

Respekt beginnt nicht erst bei einer grossen gesellschaftlichen Debatte. Er beginnt dort, wo wir einen Leitstreifen freilassen. Wo wir nicht starren. Wo wir nicht beleidigen. Wo wir nicht auf «Senden» drücken, nur weil wir gerade Frust haben.


Die Frage bleibt: Bin ich online Teil des Problems – oder Teil einer Kultur, in der Menschen sicher, frei und würdevoll sichtbar sein dürfen?

Herzlichst,

Ruth – dein FACILITATOR für mehr Lebensqualität



PS:

Rechtliche Orientierung Schweiz

Keine Rechtsberatung – bei konkreten Vorfällen sollten Betroffene Beweise sichern und sich an Polizei, Opferhilfe oder eine juristische Fachstelle wenden.

Situation

Mögliche Grundlage

Rufschädigende Behauptung gegenüber Dritten

Üble Nachrede, Art. 173 StGB

Wissentlich falsche, rufschädigende Behauptung

Verleumdung, Art. 174 StGB

Direkte Beleidigung durch Wort, Schrift, Bild oder Geste

Beschimpfung, Art. 177 StGB

Ernsthaft angstmachende Ankündigung eines Nachteils

Drohung, Art. 180 StGB

Zwang durch Gewalt, Drohung oder Einschränkung der Handlungsfreiheit

Nötigung, Art. 181 StGB

Wiederholtes Verfolgen, Kontaktieren oder Belästigen

Stalking/Cyberstalking: kein eigener Straftatbestand; einzelne Handlungen können aber strafbar sein

Ehrverletzungsdelikte wie üble Nachrede, Verleumdung und Beschimpfung werden in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt. Die Frist beträgt grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis der Täterin oder des Täters.


Neu seit 2026: Stalking ist in der Schweiz als „Nachstellung“ nach Art. 181b StGB ausdrücklich strafbar. Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und dadurch dessen Lebensgestaltung erheblich einschränkt, kann mit Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden. Wichtig: Beweise sichern und rechtzeitig Strafantrag stellen.



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PS: 


Die bisherigen LIVE-Gespräche findest Du auf YouTube und oder als Podcast.

Gibt es etwas, das Dich ganz besonders interessiert? Dann lass es uns wissen.


Der Welt-Sepsis-Tag findet jedes Jahr am 13. September statt

  • Bis dahin bleibt diese Reise lebendig.

  • Rogers Weg geht weiter – und mit ihm die Einladung an alle, den eigenen Körper nicht länger zu übergehen.

  • Manchmal beginnt Veränderung nicht mit einer perfekten Antwort, sondern mit einer einfachen, offenen Frage:




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