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DATENSCHUTZ

2.1.2 Bearbeiten von Daten durch private Personen

Artikel 12 DSG besagt, dass die Bearbeitung von Personendaten durch private Personen gestattet ist, wenn dabei die Persönlichkeit der betroffenen Person nicht widerrechtlich verletzt wird.

Beispielinhalte:

Datenerhebung, -nutzung und Weitergabe

Erklärung über die Eigentümerschaft der auf Ihrer Website gesammelten Informationen, die Art der Datensammlung, die Weitergabe an Dritte usw.

Kontrolle über Daten

Erklärung über die Möglichkeit, personenbezogene Informationen und Daten einzusehen, zu ändern und zu aktualisieren, Bedenken bezüglich der Datenverwendung usw.

Datensicherheit

Schutzmaßnahmen der Nutzerdaten, Datenverschlüsselung, Serverinformationen, auf denen die Daten gespeichert werden, Datenübertragung usw.

Erfahren Sie hier mehr.

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